58. Auflage

Die diesjährige Auflage hat den Stand vom 1. Oktober 2010. Änderungen des StGB sind im vergangenen Jahr nicht in Kraft getreten; aktuelle Gesetzesvorhaben sind dokumentiert (vgl. etwa vor 1 zu § 353b). Form und Zeitplan der erforderlichen Neuregelung der Sicherungsverwahrung aufgrund der Entscheidung des EGMR sind derzeit nicht absehbar; der Stand der Diskussion ist dokumentiert (Vorbemerkung vor 1 zu § 66).

Für die Neuauflage ist wie immer die Rechtsprechung des Bundesgerichtsgerichtshofs vollständig ausgewertet worden, die der anderen Gerichte, soweit sie veröffentlicht ist. Unter den eingearbeiteten fast 700 neuen Entscheidungen seien nur beispielhaft erwähnt: Entscheidung des EGMR vom 17. 12. 2009 zur nachträglichen Sicherungsverwahrung (vor 1 zu § 66); Urteil des EuGH v. 8. 9. 2010 zum Glücksspielrecht (2b zu § 284); Beschluss des BVerfG vom 23. 6. 2010 zur Verfassungsmäßigkeit des Untreue-Tatbestands und zur Bestimmung des Vermögensschadens (160a ff., 183 f. zu § 266; 161 ff., 185 ff. zu § 263); Entscheidungen des Bundesgerichtshofs zur Täterstellung beim sexuellen Missbrauch in Behandlungs- und Betreuungsverhältnissen (6a ff. zu § 174c), zu den Voraussetzungen des „Sich-Verschaffens“ bei der Geldwäsche (24a zu § 261), zur Strafbarkeit der Sterbehilfe (vgl. 32 ff. vor § 211), zur Verantwortlichkeit von AG-Vorständen und GmbH-Geschäftsführern für „schwarze Kassen“ (95, 102 zu § 266), zum Betrug durch täuschenden Abschluss einer Lebensversicherung (176a f. zu § 263), zum Tatbestand der Nachstellung (§ 238), zur Verantwortlichkeit des Directors einer Limited nach engl. Recht (101 zu § 266).

Unter den neu gefassten Erläuterungen sind beispielhaft zu nennen: vor § 211 (insb. zur Sterbehilfe); Korruption im Vertragsarztsystem (10a ff. zu § 299); Strafbarkeitsrisiken im Zusammenhang mit der Finanzkrise (72a f zu § 266); Schadensfeststellung bei Untreue und Betrug (160a ff. zu § 266); neu gefasst sind auch die Erl. zu den §§ 267, 268, 323c. Die Literatur einschließlich der im vergangenen Jahr neu erschienenen Festschriften ist bis September 2010 ausgewertet; die Verzeichnisse aktueller Literatur sind aktualisiert. Neuauflagen von Kommentaren sind berücksichtigt, soweit mir dies im Hinblick auf Anzahl und Zeitablauf möglich war.

Wichtigste redaktionelle Änderung ist der Wegfall des bisher häufig verwendeten, der Übersichtlichkeit abträglichen Kleindrucks in Teilen der Kommentierung. Insbesondere die Erläuterungen zu den Konkurrenzfragen sind nun in normaler Schriftgröße dargestellt. Der Umfangszuwachs konnte durch Straffung und redaktionelle Überarbeitung aufgefangen werden; diese habe ich diesmal mit den Erläuterungen zu §§ 146 bis § 228, §§ 306 bis 323c fortgesetzt.
Für mir zugegangene Hinweise, Anregungen und Zusendungen danke ich herzlich. Da dies ein Ein-Personen-Kommentar ist, beantworte ich sie leider gelegentlich verspätet oder versehentlich gar nicht. Ich bitte dafür, wie immer, um freundliche Nachsicht.

Baden-Baden, Oktober 2010 Thomas Fischer

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