60. Auflage

Vorwort zur 60. Auflage

Die 60. Auflage hat den Stand vom 1. Oktober 2012. Seit der Vorauflage sind durch drei Änderungsgesetze insgesamt 12 Vorschriften des StGB geändert worden (vgl. Tabelle der Änderungen Nrn. 228 – 230). § 67 d IV ist durch die Entscheidung des BVerfG vom 27.03.2012 (BGBl I 1021) für verfassungswidrig erklärt worden.

Auch in den im Anhang abgedruckten Gesetzen hat sich erneut eine Reihe von Änderungen ergeben, die eingearbeitet sind. Aktuelle Gesetzesvorhaben sind, wie immer, bei den entsprechenden Vorschriften dokumentiert. Die geplante, aber noch nicht beschlossene Einfügung einer Strafvorschrift gegen gewerbsmäßige Suizidbeihilfe ist unter der vorgesehenen Paragraphennummer 217 dargestellt. In die Erläuterungen zu § 284 ff. sind die seit 1. Juli 2012 geltenden Änderungen des Glücksspielstaatsvertrags eingearbeitet.

Neu eingearbeitet sind 550 Entscheidungen insb. des BGH, des BVerfG sowie der OLGe aus dem vergangenen Jahr. Darunter befinden sich viele Leitsatzentscheidungen des BGH, beispielsweise zur Korruptionsstrafbarkeit von Vertragsärzten (vgl. 22b ff. zu § 11; 10b zu § 299; 4e zu § 331); zur Aufgabe der „Interessentheorie“ (5b zu § 14); zur „Hemmschwelle“ beim Tötungsvorsatz (13 ff., 16a zu § 212); zur Geschäftsherrenhaftung (68 zu § 13); zur Brandstiftung an gemischt genutzten Gebäuden (BGH 57, 50). Erläuterungen zu in der Rspr streitigen oder noch ungeklärten Fragen sind überarbeitet worden (zB 4 zu § 73; 8b ff. zu § 73 zum „Erlangten Etwas“ beim Verfall; 35 ff. zu § 177 zur „einaktigen Nötigung“). Zahlreiche weitere neue Erläuterungen betreffen aktuelle Fragen. Beispielhaft genannt seien die Diskussionen um die Strafbarkeit der Beschneidung von Knaben (11, 43 ff. zu § 223) und zur gewerbsmäßigen Suizidförderung (zu § 217-E).

Die Literatur ist bis September 2012 ausgewertet. Literaturverzeichnisse habe ich aktualisiert, einige unübersichtlich gewordene Verzeichnisse thematisch neu geordnet (zB vor § 25). Auch im letzten Jahr ist wieder ein ganze Reihe von Festschriften erschienen, die ausgewertet wurden. Neuauflagen von Kommentaren sind berücksichtigt, soweit mir dies möglich war. Die Vielzahl der Veröffentlichungen, insb. in der abundanten Zeitschriften-Literatur und den Online-Quellen, macht es unmöglich, alles Lesenswerte zu verarbeiten und zu zitieren. Mehr als je zuvor hat der Kurzkommentar die Aufgabe, eine Auswahl und einen systematisch begründeten Überblick über den aktuellen Stand der Diskussion zu vermitteln.

Eine redaktionelle Überarbeitung der Erläuterungen findet fortlaufend statt, insb. auch im Zusammenhang mit der laufenden Ersetzung alter oder veralteter Quellenangaben durch neue. Eine Reihe von Erläuterungen habe ich neu systematisiert (vgl. z. B. § 13, § 223). In besonders langen Erläuterungen sind Gliederungsebenen und Zwischenüberschriften nun freigestellt hervorgehoben (z.B. vor § 13, §§ 46, 66, 177, 263, 266); dies erleichtert die Orientierung im Text.

Für mir zugegangene Hinweise, Anregungen und Zusendungen danke ich auch diesmal herzlich. Da dieser Kommentar auch weiterhin ein Ein-Personen-Unternehmen ohne „Zuarbeiter-“ und Mitarbeiterstab ist, beantworte ich sie oft verspätet, manchmal versehentlich gar nicht. Ich bitte dafür um freundliche Nachsicht.

Baden-Baden, Oktober 2012

Thomas Fischer

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